Datenschutz und Künstliche Intelligenz

Künstliche Intelligenz (KI) ist überall – vor allem in Unternehmen. Angefangen von der Rechtschreibprüfung bis hin zu selbstlernenden Systemen, die gerade in großen Unternehmen die Kundenkorrespondenz vereinfachen sollen. Doch genau hier geht es los: Das Datenschutzrecht ist sofort bei KI in Unternehmen betroffen. Zwei zentrale Dokumente beleuchten diese Thematik umfassend, wenn auch natürlich nicht verbindlich: die jüngst von der Europäischen Datenschutzbehörde (EDPB) veröffentlichte Stellungnahme 28/2024 und die Orientierungshilfe „KI und Datenschutz“ der Datenschutzkonferenz (DSK). Gemeinsam liefern sie wertvolle Einblicke für Softwareentwickler und das Management von Unternehmen.

Beide Dokumente ergänzen sich in ihrer Zielsetzung. Während die EDPB tiefgehende rechtliche Analysen und abstrakte Prinzipien bietet, liefert die DSK praxisnahe Leitlinien zur konkreten Umsetzung. Gemeinsam verdeutlichen sie die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes, der technische, organisatorische und rechtliche Aspekte gleichermaßen berücksichtigt Softwareentwickler sollten vor allem die technischen Empfehlungen beider Dokumente beachten, etwa zur Minimierung von Identifikationsrisiken und zur Gestaltung transparenter Systeme.

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Bedrohung durch Malla-Dienste wie WormGPT: Automatisierung von Cyberkriminalität durch Generative KI

Die Geschwindigkeit, mit der sich KI-Lösungen – speziell bei den großangelegten Sprachmodellen – entwickeln, hat natürlich auch die Einsatzmöglichkeiten für Cyberkriminalität drastisch erweitert. Ein Beispiel hierfür ist „WormGPT“, ein KI-Tool, das speziell auf die Anforderungen der kriminellen Nutzung zugeschnitten ist und in einschlägigen Foren auf großes Interesse stößt. WormGPT hat sich insbesondere in der Unterstützung von „Business Email Compromise“ (BEC)-Angriffen und Phishing-Attacken bewährt, indem es täuschend echte und überzeugende E-Mails erzeugt, die häufig sogar erfahrene Nutzer täuschen können.

WormGPT ist dabei nur ein Beispiel für die neuesten Erkenntnisse zur Nutzung von Large Language Models (LLMs) im Bereich der Cyberkriminalität. Insbesondere die Rolle der sogenannten „Malla“-Dienste (Malicious LLM Applications) wirft Fragen auf: Eine aktuelle Untersuchung zeigt, dass Cyberkriminelle vermehrt auf „unzensierte“ und frei zugängliche Sprachmodelle zurückgreifen, um diese für bösartige Dienste zu missbrauchen. Die beliebtesten Systeme im Untergrund sind dabei unter anderem OpenAI-Modelle wie GPT-3.5-turbo sowie Open-Source-Modelle wie Luna AI Llama2 Uncensored und Pygmalion-13B

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Urheberrechtliche Herausforderungen beim Training generativer KI-Modelle

Die Nutzung generativer KI-Modelle wie ChatGPT, DALL-E oder Stable Diffusion ist in den letzten Jahren enorm gestiegen. Diese Modelle sind in der Lage, auf Basis von Nutzeranweisungen kreative Inhalte zu generieren, wie z.B. Texte, Bilder oder Musikstücke. Diese Fähigkeit zur autonomen Kreativität basiert darauf, dass die KI-Modelle aus großen Datenmengen „gelernt“ haben, wie sie entsprechende Inhalte erstellen können. Ein erheblicher Teil dieser Datenbestände ist urheberrechtlich geschützt, was zu erheblichen rechtlichen Herausforderungen führt.

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Anträge der EuGH-Generalanwältin zur Zugangsverweigerung auf Android Auto

Am 5. September 2024 veröffentlichte Generalanwältin Laila Medina ihre Schlussanträge in der Rechtssache C-233/23, die den Technologieriesen Google betrifft. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die wettbewerbsrechtlichen Herausforderungen, die mit der Weigerung von Google, Drittentwicklern Zugang zu seiner Plattform Android Auto zu gewähren, verbunden sind.

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„The Prompt Report“: Leitfaden für effektives Prompting

In der Welt der generativen Modelle hat sich das Konzept des „Prompting“ als essenziell herausgestellt. Die Fähigkeit, die richtigen Eingaben (Prompts) zu formulieren, entscheidet oft über die Qualität und Nützlichkeit der generierten Antworten von Modellen wie GPT-4.

Der „Prompt Report“ bietet eine systematische Analyse und stellt Techniken und Vokabular bereit, um das Prompting zu meistern. Dieser Blog-Beitrag fasst die wichtigsten Erkenntnisse dieser Studie zusammen und gibt eine praktische Anleitung für den alltäglichen Einsatz.

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Model Autophagy Disorder: Generative Modelle in der Selbstzerstörung?

In der modernen Welt der Künstlichen Intelligenz (KI) haben generative Modelle eine Revolution ausgelöst. Diese Modelle erzeugen Bilder, Texte und andere Datentypen, die zunehmend von Unternehmen und in Konsumentendiensten eingesetzt werden. Doch was passiert, wenn diese Modelle beginnen, sich selbst zu konsumieren? Die kürzlich durchgeführte Studie, „Self-Consuming Generative Models Go MAD“, beleuchtet diese Frage und liefert besorgniserregende Einblicke.

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Generative KI – Risiken und Missbrauch

Generative, multimodale Künstliche Intelligenz (GenAI) hat das Potenzial, viele Branchen zu revolutionieren. Doch genauso groß wie die Möglichkeiten sind auch die Risiken, die durch den Missbrauch dieser Technologie entstehen. Eine kürzlich veröffentlichte Studie beleuchtet die verschiedenen Taktiken des Missbrauchs von GenAI und gibt wertvolle Einblicke und Empfehlungen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse und Empfehlungen aus dieser Studie.

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Ethik im AI-Act

Der AI-Act der Europäischen Union integriert ethische Grundsätze in verschiedenen Artikeln und Abschnitten, um sicherzustellen, dass KI-Systeme sicher, vertrauenswürdig und im Einklang mit den Werten der EU gestaltet und genutzt werden. Ich möchte eine kurze Übersicht der wesentliche Artikel des AI_Act geben, in denen Ethik oder ethische Überlegungen eine Rolle spielen.


1. Einhaltung ethischer und beruflicher Standards (Artikel 2)

Artikel 2 betont, dass Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Bereich KI in Übereinstimmung mit anerkannten ethischen und professionellen Standards für wissenschaftliche Forschung durchgeführt werden müssen.

2. Risikobasierter Ansatz und ethische Leitlinien (Erwägungsgrund 27)

Der AI-Act verfolgt einen risikobasierten Ansatz und verweist auf die 2019 veröffentlichten Ethikleitlinien für vertrauenswürdige KI der unabhängigen Hochrangigen Expertengruppe für Künstliche Intelligenz (AI HLEG). Diese Leitlinien beinhalten sieben ethische Prinzipien: menschliche Handlungsfähigkeit und Aufsicht, technische Robustheit und Sicherheit, Datenschutz und Datenmanagement, Transparenz, Vielfalt, Nichtdiskriminierung und Fairness, gesellschaftliches und ökologisches Wohlergehen sowie Rechenschaftspflicht.

3. Förderung von Codes of Conduct (Artikel 56 und Artikel 95)

Anbieter von KI-Systemen werden ermutigt, freiwillige Verhaltenskodizes zu erstellen, die Elemente der ethischen Leitlinien der EU für vertrauenswürdige KI enthalten. Diese Verhaltenskodizes sollen helfen, die ethischen Anforderungen in der Praxis umzusetzen und sicherzustellen, dass KI-Systeme inklusiv und nachhaltig entwickelt und genutzt werden.

4. Menschliche Kontrolle und Aufsicht (Erwägungsgrund 7)

Der AI-Act betont die Bedeutung der menschlichen Kontrolle und Aufsicht über KI-Systeme, um sicherzustellen, dass diese als Werkzeuge dienen, die den Menschen unterstützen und deren Würde und Autonomie respektieren.

Anwendung philosophischen Wissens zur Ethik

Philosophisches Wissen zur Ethik kann bei der Umsetzung des AI-Acts in mehreren Bereichen von großer Bedeutung sein: Durch die Integration philosophischen Wissens in die Umsetzung des AI-Acts können Unternehmen sicherstellen, dass ihre KI-Systeme nicht nur rechtlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch ethisch verantwortungsvoll und gesellschaftlich akzeptabel sind. Dies fördert Vertrauen und damit Absatz sowie Bindung an Kunden.

  • Risikobewertung und Management: Philosophische Ansätze zur Ethik können helfen, eine fundierte Risikobewertung durchzuführen, indem sie tiefere Einblicke in die potenziellen sozialen und moralischen Auswirkungen von KI-Systemen bieten.
  • Entwicklung ethischer Leitlinien: Philosophisches Wissen ist entscheidend für die Entwicklung und Implementierung von Verhaltenskodizes und ethischen Leitlinien, die sicherstellen, dass KI-Systeme im Einklang mit den Werten der Gesellschaft stehen.
  • Transparenz und Erklärbarkeit: Philosophische Diskussionen über Transparenz und Verantwortung können dazu beitragen, dass KI-Systeme so gestaltet werden, dass ihre Funktionsweise und Entscheidungen für die Nutzer nachvollziehbar und verständlich sind.
  • Nichtdiskriminierung und Fairness: Philosophische Theorien zur Gerechtigkeit und Fairness können dabei helfen, Diskriminierung zu erkennen und zu vermeiden sowie sicherzustellen, dass KI-Systeme gerecht und inklusiv sind.
  • Nachhaltigkeit und gesellschaftliches Wohlergehen: Ethische Überlegungen zur Nachhaltigkeit können dazu beitragen, dass KI-Systeme entwickelt werden, die langfristig positive Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Umwelt haben.

5. Technische Robustheit und Sicherheit (Artikel 9)

Artikel 9 fordert, dass KI-Systeme robust und widerstandsfähig gegenüber Problemen und Versuchen sind, die Nutzung oder Leistung des KI-Systems zu ändern. Dies soll unrechtmäßige Nutzung durch Dritte verhindern und unbeabsichtigte Schäden minimieren.

6. Datenschutz und Datenmanagement (Artikel 10)

KI-Systeme müssen gemäß den Datenschutzbestimmungen entwickelt und genutzt werden. Dies umfasst die Verarbeitung von Daten, die hohe Standards in Bezug auf Qualität und Integrität erfüllen, und die Gewährleistung, dass die Rechte der Betroffenen respektiert werden.

7. Transparenz (Artikel 13 und Artikel 52)

Der AI-Act legt großen Wert auf Transparenz bei der Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen. Nutzer müssen darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren, und über die Fähigkeiten und Grenzen des Systems sowie über ihre Rechte aufgeklärt werden.

8. Vielfalt, Nichtdiskriminierung und Fairness (Erwägungsgrund 27 und Artikel 95)

KI-Systeme sollen so entwickelt und genutzt werden, dass sie verschiedene Akteure einbeziehen und gleichen Zugang, Geschlechtergerechtigkeit und kulturelle Vielfalt fördern. Diskriminierende Auswirkungen und unfaire Voreingenommenheiten müssen vermieden werden.

9. Gesellschaftliches und ökologisches Wohlergehen (Erwägungsgrund 7 und Artikel 9)

KI-Systeme sollen nachhaltig und umweltfreundlich entwickelt und genutzt werden und dem Wohlergehen aller Menschen dienen. Die langfristigen Auswirkungen auf Individuen, Gesellschaft und Demokratie sollen kontinuierlich überwacht und bewertet werden.


Ausblick

Der AI-Act integriert ethische Grundsätze in verschiedenen Artikeln und Abschnitten, um sicherzustellen, dass KI-Systeme im Einklang mit den Werten der EU entwickelt und genutzt werden. Diese umfassenden ethischen Anforderungen fördern das Vertrauen der Öffentlichkeit in KI und unterstützen die Schaffung eines europäischen Ökosystems für sichere und vertrauenswürdige KI.

Regulierung von künstlicher Intelligenz durch den AI-Act (KI-Verordnung)

Die KI-Verordnung (der „AI Act“) reguliert Entwicklung, Vertrieb und Einsatz von KI. Nun bringen es EU-Regeln mit sich, äußerst umfangreich und komplex zu sein – zwar bieten sich hier viele Hilfen beim Verständnis des Textes, aber gerade Laien sind schnell überfordert, die wesentlichen ersten Infos systematisch zu erfassen.

Im Folgenden möchte ich eine kleine Hilfestellung geben, zum Orientieren für diejenigen, die sich mit der Entwicklung von KI beschäftigen.

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LLM-Hacking: Ein Überblick über Angriffstechniken und -szenarien

Das sogenannte „LLM-Hacking“ bezieht sich auf Techniken und Strategien, um diese Modelle zu manipulieren oder ihre Funktionen auf unvorhergesehene Weise zu nutzen.

Große Sprachmodelle sind in gewisser Hinsicht besonders gefahrgeneigt, weil diese versuchen autonom zu agieren und dabei notwendigerweise auf Eingaben von Außen angewiesen sind: Mal durch die Aufgaben, die ihnen erteilt werden, mal durch Daten, mit denen sie gefüttert werden. Die zunehmende Verbreitung von LLM sollte dabei Anlass sein, sich mit grundsätzlichem Wissen zur Cybersicherheit bei LLM auseinanderzusetzen. Im Folgenden möchte ich darum als Einstieg verständlich darauf eingehen, was LLM-Hacking ist und typische Angriffsszenarien beschreiben.

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