Die Entscheidung des Landgerichts Kiel vom 29. Februar 2024 (Az. 6 O 151/23) ist eine Auseinandersetzung mit der Frage, inwieweit Betreiber von KI-gestützten Systemen für Fehler und Falschinformationen haften, die durch automatisierte Prozesse entstehen. Die Klägerin, ein mittelständisches Unternehmen, wehrte sich erfolgreich gegen die Verbreitung falscher Informationen über ihre angebliche Löschung wegen Vermögenslosigkeit.
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