Datenschutz und Künstliche Intelligenz

Künstliche Intelligenz (KI) ist überall – vor allem in Unternehmen. Angefangen von der Rechtschreibprüfung bis hin zu selbstlernenden Systemen, die gerade in großen Unternehmen die Kundenkorrespondenz vereinfachen sollen. Doch genau hier geht es los: Das Datenschutzrecht ist sofort bei KI in Unternehmen betroffen. Zwei zentrale Dokumente beleuchten diese Thematik umfassend, wenn auch natürlich nicht verbindlich: die jüngst von der Europäischen Datenschutzbehörde (EDPB) veröffentlichte Stellungnahme 28/2024 und die Orientierungshilfe „KI und Datenschutz“ der Datenschutzkonferenz (DSK). Gemeinsam liefern sie wertvolle Einblicke für Softwareentwickler und das Management von Unternehmen.

Beide Dokumente ergänzen sich in ihrer Zielsetzung. Während die EDPB tiefgehende rechtliche Analysen und abstrakte Prinzipien bietet, liefert die DSK praxisnahe Leitlinien zur konkreten Umsetzung. Gemeinsam verdeutlichen sie die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes, der technische, organisatorische und rechtliche Aspekte gleichermaßen berücksichtigt Softwareentwickler sollten vor allem die technischen Empfehlungen beider Dokumente beachten, etwa zur Minimierung von Identifikationsrisiken und zur Gestaltung transparenter Systeme.

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Urheberrechtliche Herausforderungen beim Training generativer KI-Modelle

Die Nutzung generativer KI-Modelle wie ChatGPT, DALL-E oder Stable Diffusion ist in den letzten Jahren enorm gestiegen. Diese Modelle sind in der Lage, auf Basis von Nutzeranweisungen kreative Inhalte zu generieren, wie z.B. Texte, Bilder oder Musikstücke. Diese Fähigkeit zur autonomen Kreativität basiert darauf, dass die KI-Modelle aus großen Datenmengen „gelernt“ haben, wie sie entsprechende Inhalte erstellen können. Ein erheblicher Teil dieser Datenbestände ist urheberrechtlich geschützt, was zu erheblichen rechtlichen Herausforderungen führt.

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