Der Generalanwalt beim EUGH konnte nun endlich seine Stellungnahme abgeben zu der Frage, ob eine Cheat-Software urheberrechtlich zulässig ist (EUGH, C‑159/23). Der Fall ist extrem spannend und wird deutliche Auswirkungen auf die Spielebranche haben.
Generalanwalt beim EUGH zur Zulässigkeit von Cheat-Software weiterlesenSchlagwort: Richtlinie
Softwareerstellungsvertrag: Vertrag über die Erstellung von Software
Ein Softwareerstellungsvertrag regelt die Beziehungen und Verpflichtungen zwischen einem Auftraggeber, der Software entwickeln lassen möchte, und einem Softwareentwickler oder einem Softwareentwicklungsunternehmen festlegt.
Der Kern eines solchen Vertrags besteht darin, die Spezifikationen und Anforderungen der zu entwickelnden Software genau zu definieren, um sicherzustellen, dass das Endprodukt den Erwartungen des Auftraggebers entspricht. In der Praxis wird genau dieser Teil aber gescheut, zum einen weil es nicht praktikabel erscheint, da Anforderungen ohnehin immer einem Wandel unterliegen; zum anderen, weil man vor der Arbeit zurückschrickt, die hier anfällt.
Softwareerstellungsvertrag: Vertrag über die Erstellung von Software weiterlesenEntwicklung von Software mit KI
Der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) in der Softwareentwicklung bietet sowohl erhebliche Chancen als auch potenzielle Herausforderungen.
Eine qualitative Studie von Charles Collins und Kémaël Josua Kauppaymuthoo an der Lund University hat die Perspektiven von Softwareentwicklern zur Adoption von KI-Technologien in ihrem Arbeitsfeld untersucht. Diese Studie liefert wichtige Einblicke in die emotionalen und praktischen Auswirkungen, die KI auf die Softwareentwicklung hat.
Entwicklung von Software mit KI weiterlesenSoftware als Medizinprodukt
Einstufung von Software als Medizinprodukt: In der Entscheidung des LG Hamburg (416 HKO 64/23) ging es hauptsächlich um die Klassifizierung und Zertifizierung der dort betroffenen Software als Medizinprodukt nach der Medical Device Regulation (MDR). Dabei geht es speziell um die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen für Medizinprodukte, die zur Diagnose und Therapie genutzt werden.
Software als Medizinprodukt weiterlesenDie neue EU-Produkthaftungsrichtlinie: Meilenstein für die Haftung bei Software (?)
Die neu geplante EU-Produkthaftungsrichtlinie markiert eine entscheidende Wende in der Behandlung von Software im Rahmen der Produkthaftung: Zukünftig wird Software ausdrücklich als Produkt definiert und es knüpfen sich sehr starke Rechte an Fehler von Software.
Durch die Einbeziehung von Software in den Anwendungsbereich der Richtlinie wird nun ein Schutzstandard für Verbraucher bei Softwarefehlern und damit verbundenen Schäden etabliert, der mit der Haftung für physische Produkte vergleichbar ist.
Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie: Meilenstein für die Haftung bei Software (?) weiterlesenSpielerecht – Cheats, Bots & Co.: Rechtsfragen rund um Online-Computerspiele
Das Spielverhalten bzgl Computerspiele am Computer hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert: Wo früher noch Disketten und CDs üblich waren, teilweise in Kombination mit obskur wirkenden Kopierschutzmaßnahmen (ich erinnere mich gerne an die Mix’n’Mojo Drehscheibe bei Monkey Island, die es heute übrigens auch online gibt), herrschen heute nicht nur Downloads vor, sondern auch vollkommen neue Spielkulturen, die sich teilweise vollständig in den Online-Bereich verlagert haben.
Nicht zuletzt die „Massively Multiplayer Online Role-Playing Game“ (MMORPG) wie „World of Warcraft“ haben insofern einen wahren Kulturwechsel eingeläutet – und auch vollkommen neue Rechtsfragen: Während man sich früher die größten Sorgen darum machte, wie man Spiele am besten kopiert, herrschen heute andere Begehrlichkeiten. In einer Zeit, in der Accounts Geld kosten und erspielte virtuelle Güter einen echten Marktwert haben, wird Cheating in Spielen ganz anders bewertet. Das zeigt sich auch an aktuellen gerichtlichen Entscheidungen. Rechtsanwalt Jens Ferner, tätig im Bereich des Softwarerechts inklusive der Rechtsfragen von Online-Spielen, gibt einen Überblick.
Spielerecht – Cheats, Bots & Co.: Rechtsfragen rund um Online-Computerspiele weiterlesenGebrauchte Software: Beweislast bei wettbewerbswidriger Bewerbung von Produktschlüsseln
Die Unrichtigkeit einer beanstandeten Werbeaussage ist eine anspruchsbegründende Tatsache, die grundsätzlich vom Anspruchsteller zu beweisen ist. Vor dem Hintergrund des Art. 7 der Richtlinie 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung können dem Kläger jedoch Darlegungs- und Beweiserleichterungen zugute kommen, soweit es sich um Tatsachen handelt, die in den Verantwortungsbereich des Werbenden fallen.
Gebrauchte Software: Beweislast bei wettbewerbswidriger Bewerbung von Produktschlüsseln weiterlesenCheat-Software: BGH legt dem EUGH Frage zum Schutzbereich eines Computerprogramms vor
Mit Spannung war die Entscheidung des BGH (I ZR 157/21) erwartet worden, nun ist klar, dass es eine Vorlage an den EUGH geworden ist!
Der BGH fragt beim EUGH an:
- Wird in den Schutzbereich eines Computerprogramms nach Art.1 Abs.1 bis3 der Richtlinie 2009/24/EG eingegriffen, wenn nicht der Objekt- oder Quellcode eines Computerprogramms oder dessen Vervielfältigung verändert wird, sondern ein gleichzeitig mit dem geschützten Computerprogramm ablaufendes anderes Programm den Inhalt von Variablen verändert, die das geschützte Computerprogramm im Arbeitsspeicher angelegt hat und im Ablauf des Programms verwendet?
- Liegt eine Umarbeitung im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2009/24/EG vor, wenn nicht der Objekt- oder Quellcode eines Computerprogramms oder dessen Vervielfältigung verändert wird, sondern ein gleichzeitig mit dem geschützten Computerprogramm ablaufendes anderes Programm den Inhalt von Variablen verändert, die das geschützte Computerprogramm im Arbeitsspeicher angelegt hat und im Ablauf des Programms verwendet?
Der BGH macht in seiner Anfrage deutlich, dass er sowohl nach dem Wortlaut der in der Richtlinie 2009/24/EG getroffenen Regelungen als auch mit Blick auf den Regelungszusammenhang und die Entstehungsgeschichte von einer Auslegung des Begriffs des Computerprogramms ausgeht, die sich am Quell- und Objektcode als Ausdrucksform des vom Programmentwickler (Urheber) geschaffenen eigenpersönlichen Werks orientiert – und damit eine bloße Beeinflussung der während eines Spiels im Arbeitsspeicher des Computers erzeugten variablen Daten nicht erfasst!
Für die rechtlich zunehmend umstrittene Thematik der Cheat-Software ist von Bedeutung, dass der BGH ausdrücklich Zweifel daran äußert, ob der von dem angestrebten Ziel der Gestaltung eines unterhaltsamen Spielablaufs geprägte Wille des Programmentwicklers, nur die während des Programmablaufs gemäß den Spielregeln anfallenden variablen Daten zur Grundlage von Programmbefehlen zu machen, bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Computerprogramms berücksichtigt werden kann.
Klärungsbedürftig ist auch die Reichweite des Begriffs der Umarbeitung im Sinne von Art. 4 Abs. 1 lit. b der Richtlinie 2009/24/EG. Fraglich ist, ob diese Vorschrift dahin auszulegen ist, dass eine Umarbeitung vorliegt, wenn nicht der Objekt- oder Quellcode eines Computerprogramms oder dessen Vervielfältigung geändert wird, sondern ein anderes Programm, das gleichzeitig mit dem geschützten Computerprogramm abläuft, den Inhalt von Variablen ändert, die das geschützte Computerprogramm im Arbeitsspeicher angelegt hat und im Programmablauf verwendet.
Der BGH stellt sich klar gegen die Auffassung, die für eine Umarbeitung stets einen Eingriff in den Quell- oder Objektcode und in diesem Sinne in die Substanz des Computerprogramms für erforderlich hält. Denn, so der BGH: Bereits der Wortlaut „Umarbeitungen“ spricht – ebenso wie der in der englischen Sprachfassung verwendete Begriff „alteration“ – dafür, dass eine Einwirkung auf den Quell- oder Objektcode erforderlich ist und eine bloße Beeinflussung etwaiger variabler Funktionsergebnisse, die im Zuge des Programmablaufs erzeugt werden, nicht ausreicht. Etwas anderes dürfte allerdings gelten, wenn der Gerichtshof der Europäischen Union im Hinblick auf die erste Vorlagefrage solche Funktionsergebnisse als Teil des urheberrechtlichen Schutzes des Computerprogramms ansehen sollte. In diesem Fall läge in der hier in Rede stehenden Einflussnahme auf den Inhalt der Variablen auch ein verändernder Eingriff in das Computerprogramm.
Digitale Produkte
Digitale Produkte werden in Deutschland nun rechtlich eigenständig geregelt. Hintergrund ist, dass das deutsche Recht auf Basis zweier EU-Richtlinien aus seiner überwiegend analogen Zeit in eine moderne, digitale Form gezwungen wurde.
Digitale Produkte weiterlesenUrheberrechtlicher Schutz von Software
Urheberrechtlicher Schutz von Software: Entsprechend § 69a Abs. 3 UrhG wird eine Software („Computerprogramme´“) urheberrechtlich geschützt, wenn sie insoweit ein individuelles Werk darstellt, dass sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers ist. Doch wann genau besteht ein Urheberrechtlicher Schutz von Software?
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