Erklärbarkeit von KI-Entscheidungen aus der Perspektive des europäischen Rechts

Künstliche Intelligenz (KI) revolutioniert viele Bereiche unseres Lebens, von der Medizin über das Finanzwesen bis hin zur Strafverfolgung. Mit dem zunehmenden Einsatz von KI-Systemen steigt jedoch auch die Notwendigkeit, deren Entscheidungen nachvollziehbar und erklärbar zu machen.

Der aktuelle Aufsatz „How should AI decisions be explained?“ untersucht die Beziehung zwischen dem Recht und der erklärbaren Künstlichen Intelligenz (eXplainable Artificial Intelligence, XAI) unter besonderer Berücksichtigung des europäischen Rechts. Die Autoren analysieren die gesetzlichen Anforderungen an die Erklärbarkeit von KI-Systemen und bieten Einblicke, wie diese Anforderungen in der Praxis umgesetzt werden können.

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Zukunft der KI-Regulierung in Deutschland: Ein Blick auf den aktuellen Beschluss der Datenschutzaufsichtsbehörden zu KI (2024)

Am 3. Mai 2024 hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder einen beachtlichen Beschluss zur Regelung der nationalen Zuständigkeiten im Rahmen der Künstlichen Intelligenz-Verordnung (KI-VO) gefasst. Dieser Beschluss verdeutlicht die entscheidende Rolle, die Datenschutzbehörden in der Überwachung von KI-Systemen einnehmen werden, eine Entwicklung, die weitreichende Implikationen für Entwickler, Unternehmen und Nutzer von KI-Technologien in Deutschland hat.

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Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie: Meilenstein für die Haftung bei Software (?)

Die neu geplante EU-Produkthaftungsrichtlinie markiert eine entscheidende Wende in der Behandlung von Software im Rahmen der Produkthaftung: Zukünftig wird Software ausdrücklich als Produkt definiert und es knüpfen sich sehr starke Rechte an Fehler von Software.

Durch die Einbeziehung von Software in den Anwendungsbereich der Richtlinie wird nun ein Schutzstandard für Verbraucher bei Softwarefehlern und damit verbundenen Schäden etabliert, der mit der Haftung für physische Produkte vergleichbar ist.

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Neues Kaufrecht: Sicherheit als Mangel

Es tut sich etwas im Vertragsrecht in Sachen Sicherheit – zukünftig wird die Sicherheit ein zentrales Element sein bei der Frage, ob ein Mangel vorliegt, gleich ob Software (jedenfalls gegenüber Verbrauchern) oder Kaufgegenstand.

Denn: Mit dem neuen Kaufrecht zum 1.1.2022 ändert sich auch die Frage, wann ein Sachmangel vorliegt. Zum einen versucht der Gesetzgeber zwar am einheitlichen Sachmangel-Begriff festzuhalten – zum anderen aber gibt es ab dem 1.1.22 dann an drei verschiedenen Stellen einen unterschiedlichen Begriff des Sachmangels.

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Abmahnung: Gründe für Abmahnungen von Online-Shops beim Verkauf im Internet

Beim Verkaufen im Internet gibt es eine Vielzahl von Fallstricken, die am Ende zu einer Abmahnung führen können. In diesem Beitrag stelle ich eine Auswahl typischer Problemfälle dar, um einen Überblick über „Abmahnfallen“ zu geben.

Der Beitrag soll nicht vollständig oder abschließend sein, es geht wirklich nur um einen Überblick der Themen, die aus meiner Sicht wichtig sind. Bei vielen Punkten gibt es Verweisungen auf weitere vorhandene Inhalte zu Abmahnungen beim Verkauf im Internet.

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Anspruch auf Updates: IT-Sicherheit von Software & Hardware als Faktor der Produkthaftung

Gibt es einen Anspruch auf Updates: Auf Spiegel-Online ist ein bemerkenswerter Beitrag zu lesen, der sich mit der IT-Sicherheit von Herzschrittmachern beschäftigt. Dort wird angesprochen, dass die IT-Sicherheit von Herzschrittmachern auf den Prüfstand gehört, insbesondere eingebaute Software offen gelegt sein sollte und ein Zugriff von außen abgesichert sein muss.

Das Thema ist ideal geeignet, um eine zunehmende Problematik zu verdeutlichen, denn hier geht es um ein äusserst sensibles Produkt an extrem gefährlicher Stelle – und offenkundig ist nicht einmal in diesem Bereich IT-Sicherheit ein Thema. Dabei haben Unternehmen auch in juristischer Hinsicht sehr gute Gründe, sich mit der IT-Sicherheit zu beschäftigen, die in Zukunft über die Produkthaftung eine ganz enorme Rolle spielen wird.

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