Softwareerstellungsvertrag: Vertrag über die Erstellung von Software

Ein Softwareerstellungsvertrag regelt die Beziehungen und Verpflichtungen zwischen einem Auftraggeber, der Software entwickeln lassen möchte, und einem Softwareentwickler oder einem Softwareentwicklungsunternehmen festlegt.

Der Kern eines solchen Vertrags besteht darin, die Spezifikationen und Anforderungen der zu entwickelnden Software genau zu definieren, um sicherzustellen, dass das Endprodukt den Erwartungen des Auftraggebers entspricht. In der Praxis wird genau dieser Teil aber gescheut, zum einen weil es nicht praktikabel erscheint, da Anforderungen ohnehin immer einem Wandel unterliegen; zum anderen, weil man vor der Arbeit zurückschrickt, die hier anfällt.

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Rechtliche Aspekte und Handlungsempfehlungen für IT-Projekte

IT-Projekte sind komplexe Vorhaben, die eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen aufwerfen. Diese reichen von urheberrechtlichen Themen bis hin zu vertraglichen Regelungen, die sowohl während der Durchführung als auch beim Abbruch eines Projekts relevant werden können. In diesem Beitrag beleuchte ich die wichtigsten rechtlichen Aspekte und gebe praktische Tipps für eine rechtssichere Umsetzung von IT-Projekten.

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Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie: Meilenstein für die Haftung bei Software (?)

Die neu geplante EU-Produkthaftungsrichtlinie markiert eine entscheidende Wende in der Behandlung von Software im Rahmen der Produkthaftung: Zukünftig wird Software ausdrücklich als Produkt definiert und es knüpfen sich sehr starke Rechte an Fehler von Software.

Durch die Einbeziehung von Software in den Anwendungsbereich der Richtlinie wird nun ein Schutzstandard für Verbraucher bei Softwarefehlern und damit verbundenen Schäden etabliert, der mit der Haftung für physische Produkte vergleichbar ist.

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Softwareentwicklung unter IT-rechtlicher Betrachtung

Bei der Entwicklung von Software („Softwareentwicklung“) und deren kommerzieller Nutzung sind einige rechtliche Aspekte zu beachten, um mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden.

In den letzten Jahren meiner Tätigkeit haben sich dabei immer wieder die gleichen Baustellen herauskristallisiert, die von den Softwareentwicklern teils unterschätzt, teils ignoriert werden. Dabei leidet die hiesige IT-Startup-Branche unter etwas, was im Ausland in dieser krassen Form seltener zu beobachten ist: die völlige Verweigerung juristischen Beistands. Die Vorstellung, im Budget einen festen Anteil für laufende Rechtsberatungskosten einzuplanen, überfordert viele – und führt am Ende zu unnötigen Mehrkosten.

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Datenschutzkonforme Nutzung von Echtdaten zu Testzwecken im IT-System

Ungetestete Software ist nichts wert – soweit die Binsenweisheit. Gerade bei Weiterentwicklungen oder Fehlerbehebungen in Produktivumgebunden ist dabei nicht nur der Test nicht wegzudenken, sondern insbesondere muss man mit Echtdaten arbeiten.

Der Klassiker ist ein weiterentwickeltes Kundensupport-System, auf das umgestellt werden soll. Hier wird man im Regelfall mit bereits vorhandenen Kundendatensätzen (auszugsweise) erste Testläufe vornehmen. Doch: Ist das datenschutzrechtlich zulässig? Diese Frage war bisher umstritten, wurde vom EUGH nun aber – durchaus zufriedenstellend – in einer groben Skizzierung beantwortet.

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Dongle mit Lizenzen vernichtet: Schadenersatz

Ein Klassiker unnötiger Vertragseskalation findet sich beim Landgericht Bochum, 15 O 145/20, wo es um die Vernichtung eines Dongles ging. Hier wurden – jedenfalls mit dem gerichtlichen Sachverhalt – vollkommen unnötig und nicht im Ansatz nachvollziehbar Software-Lizenzen auf einem Dongle vernichtet; vorausgegangen waren Zahlungsstreitigkeiten im Umfeld einer Insolvenz und ein ausgeübtes Zurückbehaltungsrecht.

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Rechtliche Implikationen aus der Log4J / Log4Shell Lücke

Eine der sicherlich herausragendsten Sicherheitslücken in diesem Jahrzehnt ist schon jetzt die Log4Shell-Sicherheitslücke, die zunehmend massiv ausgenutzt wird – ich hatte, wie üblich, auf LinkedIn frühzeitig dazu berichtet. Nun langsam, nachdem die Lücke bekannt ist und auch nicht nur in Teilen sondern massiv ausgenutzt werden kann und wird, stellt sich natürlich die Frage, was an rechtlichen Konsequenzen damit verbunden ist. Wie immer gilt: Es kommt drauf an.

Tatsächlich zeigt sich, dass die Lücke einige – vorhersehbare – Konsequenzen hat; viel interessanter ist, dass sich Datenschutzbehörden bereits postieren und auch anlasslose Kontrollen angekündigt haben. Dies nicht nur für Log4J speziell, sondern für Ransomware allgemein.

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Neues Kaufrecht und Softwarerecht 2022

Sind Ihre Verträge bereit für das nächste Jahrzehnt? Es ist ohnehin schon erschreckend, wie wenig Mühe sich Unternehmen mit Ihren Verträgen machen: Dabei beruhen hierauf doch sämtliche erzielten Umsätze.

Und nun kommt auch noch etwas ganz Neues: Von der „größten Reform des Schuldrechts seit zwei Jahrzehnten“ spricht der Beck-Verlag zu Recht zur Neuauflage des Grüneberg-BGB-Kommentars (vormals Palandt). Die Umsetzung von Digitale-Inhalte-RL, Warenkauf-Richtlinie und des Gesetzes für faire Verbraucherverträge bringen weitreichende Änderungen, die man im kaufmännischen und vertragsrechtlichen Alltag ab dem 1.1.22 kennen muss. Weitreichende Änderungen im Kaufrecht und AGB-Recht werden die Arbeit der nächsten Jahre prägen, besonders für jeden, der mit der Überlassung digitaler Produkte zu tun hat oder der mit dem An- oder Verkauf sein Geld verdient.

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