Haftung für KI-generierte Texte

Die Entscheidung des Landgerichts Kiel vom 29. Februar 2024 (Az. 6 O 151/23) ist eine Auseinandersetzung mit der Frage, inwieweit Betreiber von KI-gestützten Systemen für Fehler und Falschinformationen haften, die durch automatisierte Prozesse entstehen. Die Klägerin, ein mittelständisches Unternehmen, wehrte sich erfolgreich gegen die Verbreitung falscher Informationen über ihre angebliche Löschung wegen Vermögenslosigkeit.

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Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen: Arbeitsrecht

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen bringt viele Chancen mit sich, wirft aber auch erhebliche rechtliche Fragen auf, insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts. Unternehmen, die KI implementieren, müssen sicherstellen, dass die Nutzung dieser Technologien mit den gesetzlichen Vorschriften im Einklang steht, um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen. Im Folgenden werden die wichtigsten rechtlichen Aspekte zusammengefasst, die bei der Einführung von KI im Unternehmen zu beachten sind.

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Patentrecht: KI ist kein Erfinder

Am 21. Juni 2023 entschied das Bundespatentgericht (BPatG) in München (Aktenzeichen: 18 W (pat) 28/20) erneut, dass eine künstliche Intelligenz (KI) nicht als Erfinder im Sinne des deutschen Patentgesetzes (PatG) anerkannt werden kann. Diese Entscheidung bestätigt die bisherige Rechtslage und betont, dass nur natürliche Personen als Erfinder benannt werden dürfen.

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Arbeitnehmererfindungsrecht: Urheberrecht im Arbeitsverhältnis

Arbeitnehmererfindung und Urheberrecht: Es ist längst der Regelfall, dass urheberrechtliche Werke in Arbeitsverhältnissen entstehen, also der Interessenkonflikt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber hinsichtlich des Werkes quasi vorprogrammiert ist. Das Urheberrechtsgesetz sagt zu diesem Thema überraschend wenig ausdrücklich, was man damit erklären kann, dass das Gesetz wohl seinerzeit von dem Idealbild des freischaffenden Künstlers ausging. Dass sich das überholt hat, liegt ebenso auf der Hand wie die Frage, wie damit im Alltag umzugehen ist.

In diesem Beitrag werden einige ausgewählte häufige Fragen zum Arbeitnehmererfindungsrecht dargestellt. Rechtsanwalt Jens Ferner steht im gesamten Arbeitsrecht und Arbeitnehmererfindungsrecht für Sie zur Verfügung.

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Namensnennung von Programmierern

Das Oberlandesgericht Hamm (4 U 14/07) hat in einem Urteil entschieden, dass die Beklagten dazu verpflichtet sind, bestimmte Bezeichnungen in Bezug auf eine Hotelsoftware nicht mehr zu verwenden. Die Klägerin hatte die Beklagten verklagt, da sie ihre Urheberrechte verletzt sah.

Das Gericht stellte fest, dass die Klägerin Urheberrechte an der Software besitzt. Das Programm erfüllt die Voraussetzungen für Urheberrechtsschutz, da es sich um ein komplexes Computersystem handelt, das von einer Mehrzahl von Programmierern entwickelt wurde.

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