Der AI-Act oder auch die KI-VO, die neue Verordnung der Europäischen Union zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz, sieht strenge Regelungen vor, die den sicheren und ethischen Einsatz von KI-Systemen gewährleisten sollen. Ein zentrales Element dieser Verordnung sind die hohen Bußgelder, die bei Verstößen gegen die Vorschriften drohen. Doch wie genau sieht das Sanktionsregime in der Praxis aus, und welche zusätzlichen Maßnahmen können Mitgliedstaaten ergreifen?
Bußgelder im AI-Act: Ein Überblick über das Sanktionsregime der KI-VO weiterlesenSchlagwort: GmbH
Vertragliche Auswirkungen behördlicher Warnung vor Virenschutzsoftware
Das BSI warnte vor dem Einsatz von Kaspersky-Virenschutz-Software – doch welche vertraglichen Auswirkungen hat diese Warnung auf laufende Verträge? Eine Antwort liegt nun bei
Das Landgericht München I hat am 13. Dezember 2023 im Urteil (Az. 29 O 1152/23) zentrale Fragen zur mietvertraglichen Überlassung von Software, zur Definition von Mängeln bei Software, zur Auswirkung von öffentlich-rechtlichen Sanktionen auf die Nutzung von Software und zum Wegfall der Geschäftsgrundlage behandelt. Das Urteil bietet eine erstmalige umfassende rechtliche Analyse und Argumentation zu diesen komplexen Themen.
Vertragliche Auswirkungen behördlicher Warnung vor Virenschutzsoftware weiterlesenKI-Lösungen am Scheideweg
Zweifel an der Wirtschaftlichkeit von KI: In jüngster Zeit haben kritische Stimmen die Wirtschaftlichkeit der KI-Branche infrage gestellt.
Ein bemerkenswerter Beitrag hierzu kam vom Hedgefonds Elliott, der in einem Brief an seine Kunden den Hype um künstliche Intelligenz als „überbewertet“ bezeichnete. Elliott argumentiert, dass viele KI-Anwendungen unausgereift seien und möglicherweise nie kosteneffizient funktionieren würden. Dies habe auch Auswirkungen auf den Aktienkurs von Nvidia und anderen großen Tech-Unternehmen, die stark in KI investieren.
KI-Lösungen am Scheideweg weiterlesenVerletzung der nachwirkenden gesellschafterlichen Treuepflicht durch den ausgeschiedenen Mitgesellschafter einer Zwei-Personen-GmbH
Das Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt (2 U 143/21) hat entschieden, dass ein aus einer Zwei-Personen-GmbH ausgeschiedener Mitgesellschafter gegen seine nachwirkende mitgliedschaftliche Treuepflicht verstößt, wenn er die von ihm für eine Kundin der GmbH übernommene Projektleitung für eine Softwareentwicklung in agiler Arbeitsweise ohne Zustimmung der Gesellschaft in seinem neuen beruflichen Tätigkeitsfeld fortsetzt.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von RA JF besprochen im jurisPR-ITR 16/2023 Anm. 6
Verletzung der nachwirkenden gesellschafterlichen Treuepflicht durch den ausgeschiedenen Mitgesellschafter einer Zwei-Personen-GmbH weiterlesenIndividualität eines komplexen Computerprogramms
- Bei komplexen Computerprogrammen spricht eine tatsächliche Vermutung für eine hinreichende Individualität der Programmgestaltung. In derartigen Fällen ist es Sache des Beklagten darzutun, daß das fragliche Programm nur eine gänzlich banale Programmierleistung ist oder lediglich das Programmschaffen eines anderen Programmierers übernimmt.
- Ist Gegenstand eines Vertrages allein die Übertragung einzelner Nutzungsrechte, ist § 34 Abs. 3 UrhG nicht anwendbar, auch wenn es sich bei den zu übertragenden Nutzungsrechten um den wesentlichen Vermögenswert des veräußernden Unternehmens handelt. Die Verweigerung der Zustimmung kann in einem solchen Fall aber Treu und Glauben widersprechen (§ 34 Abs. 1 Satz 2 UrhG).
- Sind an der Schaffung eines Werkes verschiedene Urheber beteiligt, ist bei einer zeitlichen Staffelung der Beiträge eine Miturheberschaft zwar nicht ausgeschlossen; sie setzt jedoch voraus, daß jeder Beteiligte seinen (schöpferischen) Beitrag in Unterordnung unter die gemeinsame Gesamtidee erbracht hat.
Urteil vom 03.03.2005, Az: I ZR 111/02
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Rechtserhaltende Verwendung einer Marke durch Open-Source-Software?
Wird eine Marke rechtserhaltend benutzt, wenn Sie in einer Opensource-Software verwendet wird? Diese spannende Frage hat das OLG Köln (6 U 18/16) entscheiden können.
Dazu auch bei uns: Markenrecht, Werbung und Opensource-Produkte
Rechtserhaltende Verwendung einer Marke durch Open-Source-Software? weiterlesenAnforderungen an eine ordnungsgemäße Mängelrüge bei der Lieferung von Standardsoftware
Eine frühere Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (19 U 88/96) aus dem Bereich des Softwarerechts möchte ich der Vollständigkeit halber erwähnen: Es geht um die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Mängelrüge bei der Lieferung von Standardsoftware. Dabei hat das OLG Köln seinerzeit entschieden, dass bei einem Vertrag über die Lieferung einer aus mehreren Komponenten bestehenden Standardsoftware die Geltendmachung der Wandelungseinrede auf Fehler bei der Anwendung nur gestützt werden können, wenn der Pflicht zu substantiiertem Sachvortrag genügt wird. Dies ist nicht schon erfolgt, wenn allgemein behauptet wird, der Betrieb eines bestimmten Programmes sei nicht möglich gewesen. Um eine Überprüfung der Beanstandung zu ermöglichen und eine ordnungsgemäße Verteidigung zu gewährleisten, sind vielmehr konkrete Angaben dahingehend erforderlich, mit welchem Inhalt und Ziel das Programm vertragsgemäß betrieben werden sollte, welche und wieviele Arbeitsschritte vorgenommen worden sind und gegebenenfalls mit welchen Fehlermeldungen die Anlage darauf reagiert hat.
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Mängelrüge bei der Lieferung von Standardsoftware weiterlesen
Fortbestand von Unterlizenzen nach Beendigung der Hauptlizenz
In der Entscheidung vom 19. Juli 2012 (Az. I ZR 70/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) grundlegende Fragen zur Rückfallklausel im Urheberrecht und zum Fortbestand von Unterlizenzen nach Beendigung der Hauptlizenz behandelt. Die Entscheidung ist besonders relevant für die Praxis der Lizenzvergabe und die rechtliche Sicherheit von Unterlizenznehmern.
Fortbestand von Unterlizenzen nach Beendigung der Hauptlizenz weiterlesenEinstieg: Crowdsourcing & Crowdfunding
Crowdsourcing und vor allem Crowdfunding sind wahrscheinlich Begriffe, mit denen nur sehr wenige auf Anhieb etwas anfangen können – gleichwohl ist davon auszugehen, dass insbesondere das „Crowdfunding“ in Zukunft eine erhebliche Bedeutung gewinnen wird. Insbesondere für „kleinere Anbieter“ und Entwickler bietet sich hier ein Zukunftsmarkt – mit rechtlichem Hintergrund. Hinweis: Natürlich kann es hier keine umfassende Analyse geben – vielmehr soll nur kurz angesprochen werden, worum es überhaupt geht.