Am 17. Oktober 2024 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-159/23 über zentrale Fragen des Urheberrechtsschutzes von Computerprogrammen. Die Entscheidung beleuchtet, ob Eingriffe in den Arbeitsspeicher eines Computers, um Gameplay-Elemente zu verändern, eine unzulässige Umarbeitung im Sinne der Richtlinie 2009/24/EG darstellen. Das Urteil hat weitreichende Implikationen für Hersteller von Computerspielen, Entwickler von Zusatzsoftware sowie die Gaming-Community.
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