Künstliche Intelligenz (KI) hat in den letzten Jahren rasante Fortschritte gemacht und wird zunehmend in verschiedenen Branchen eingesetzt. Dies wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf, die es zu beantworten gilt:
- Datenschutz: Der Einsatz von KI erfordert den Zugriff auf große Datenmengen, was datenschutzrechtliche Herausforderungen mit sich bringt. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten geschützt und die Datenschutzrechte der Betroffenen gewahrt werden.
- Haftung: Im Falle einer Fehlfunktion oder eines Fehlers in einem KI-System muss geklärt werden, wer dafür haftet. Hier stellen sich Fragen nach der Verantwortung des Entwicklers, des Anwenders oder des Herstellers.
- Ethik und Diskriminierung: KI-Systeme können diskriminierende Entscheidungen treffen, wenn sie mit verzerrten Daten trainiert werden. Daher ist es wichtig, ethische Überlegungen in die Entwicklung und Implementierung von KI-Systemen einzubeziehen.
- Patente: Fragen der Patentierbarkeit von KI-Erfindungen stellen eine weitere Herausforderung dar. Es gibt noch keine einheitlichen Regeln, wie KI-Erfindungen geschützt werden können.
Insgesamt müssen rechtliche Fragen bei der Entwicklung und dem Einsatz von KI sorgfältig berücksichtigt werden, um einen rechtskonformen und ethisch vertretbaren Einsatz zu gewährleisten.
Rechtsanwalt für künstliche Intelligenz
Künstliche Intelligenz im Softwarerecht
Die Entwicklung und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) werfen sowohl für Unternehmen als auch für den Gesetzgeber zahlreiche rechtliche Fragen auf. Ein zentrales Thema ist die Haftung für Schäden, die durch KI-Systeme verursacht werden. Dabei geht es um die Frage, wer für Fehler oder Ausfälle von KI-Systemen haftet und wie die Haftung bei selbstlernenden Systemen geregelt werden soll.
Ein weiteres relevantes Thema ist der Datenschutz im Zusammenhang mit KI. Bei der Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen werden häufig große Mengen personenbezogener Daten verarbeitet. Dies wirft Fragen nach der Einhaltung von Datenschutzgesetzen, der Verantwortlichkeit für den Schutz dieser Daten und der Transparenz gegenüber den Betroffenen auf.
Auch ethische Aspekte spielen bei der Entwicklung und Nutzung von KI eine wichtige Rolle. So wird beispielsweise diskutiert, inwieweit KI-Systeme Entscheidungen treffen dürfen, die Auswirkungen auf Menschen haben, wie etwa die Vergabe von Krediten oder die Einstellung von Mitarbeitern.
In jüngster Zeit gewinnt die Verbindung von KI und Quantencomputing an Bedeutung, da die Leistungsfähigkeit und Geschwindigkeit von Quantencomputern das Potenzial haben, KI-Anwendungen in bisher ungeahntem Ausmaß zu beschleunigen. Rechtliche Fragen, die sich aus dieser Synergie ergeben, betreffen unter anderem den Schutz geistigen Eigentums, die IT-Sicherheit und die Haftung für Entscheidungen, die auf quantengestützter KI beruhen.
Um die zahlreichen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit KI zu klären, gibt es auf nationaler und internationaler Ebene verschiedene Initiativen und Bestrebungen, Richtlinien und Standards zu entwickeln. Ziel dieser Bemühungen ist es, die Chancen und Vorteile von KI für die Gesellschaft zu nutzen und gleichzeitig Risiken und negative Auswirkungen zu minimieren und zu verhindern. Es ist wichtig, dass diese Leitlinien auch die aktuellen Entwicklungen im Bereich der KI und des Quantum Computing berücksichtigen, um einen angemessenen Rechtsrahmen für die Zukunft zu schaffen.
Rechtsanwalt für künstliche Intelligenz
Ich bin als Anwalt für Rechtsfragen künstlicher Intelligenz und autonomer Systeme (auch sogenanntes „Roboterrecht“) für Unternehmen tätig. Als Fachanwalt für Informationstechnologierecht biete ich Vorträge und die Erstellung von Inhalten wie Schulungs-Unterlagen rund um das Thema Künstliche Intelligenz & autonome Systeme:
- Vertragliche Beratung, urheberrechtliche Bewertung und Lizenzrecht im Rahmen von KI
- Erstellung von Rechtsgutachten
- Bewertung von haftungsrechtlichen Fragen, insbesondere mit Blick auf Produkthaftung und vertragsrechtliche Haftung
- Einordnung auch (rechts-)ethischer Fragen, etwa bei der Entscheidungsfindung autonom agierender Systeme oder der Einbindung automatisierter Entscheidungen in Prozessabläufe.
- Hinweis: Ich übernehme keine zivilrechtlichen Mandate in diesem Bereich, sondern ausschließlich Schulungen, Vorträge und eine Lehrtätigkeit
Künstliche Intelligenz & Recht
Die Thematik „Robotikrecht“ (Künstliche Intelligenz & autonome Systeme) wird von mir aus eigenem Interesse verfolgt. Ich bin im Bereich Entwicklung und Softwarerecht für Industrie, Systemhäuser und Entwicklungsbüros als Dozent tätig. Darüber hinaus wird von mir im Rahmen eigener wissenschaftlicher Tätigkeit an rechtlichen Konzepten für einen Alltag gearbeitet, in dem sich autonome Systeme wie Roboter und Menschen regelmäßig begegnen. Hierbei geht es nicht alleine um das klassische Bild des Roboters, sondern um autonome Systeme insgesamt, etwa SB-Kassen, Informationsterminals oder autonom agierende Fahrzeuge und Haushaltsgeräte („Internet der Dinge“).