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Ich freue mich, wenn Sie Unterstützung im Softwarerecht suchen und gebe hier einen offenen Einblick in meine Kosten. Dabei übernehme ich im IT-Recht ausschließlich Mandate für Unternehmen & Gewerbetreibende – ich vertrete im Softwarerecht keine Verbraucher. Erstkontakt bitte nur per Mail!

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Kanzlei für moderne Strafverteidigung & IT-Recht
Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner
Carl-Zeiss-Straße 5 in 52477 Alsdorf
Softwarerecht Ohne Fantasiepreise
Meine Kosten im IT-Recht & Softwarerecht
Meine Kosten sind in der Beratung oder Vertragserstellung im IT-Recht im Grunde sehr einfach: Ich habe einen einheitlichen, realistischen Stundensatz und rechne minutengenau ab. Dieser gilt auch bei einer Vertretung nach Außen, allerdings fallen hier die gesetzlichen Gebühren als Mindestgebühren an. Es ist möglich, im Vorhinein ein zeitliches Limit zu vereinbaren, damit es keine überraschenden Kosten gibt – und vor Beauftragung wird eingeschätzt, welcher Zeitaufwand realistisch ist. Zum Vergleich meines Stundensatzes sehen Sie gerne hier bei Statista oder dem Beck-Verlag nach.
Ich vermarkte meine Leistungen dabei ausdrücklich nicht über den Preis, sondern über Qualität und Spezialisierung – wenn Sie mich vergleichen, dann bitte nur mit Kanzleien mit entsprechendem Portfolio. Wenn ich dabei etwas nach unten abweiche im Vergleich, dann weil ich auf eine niedrige Kostenstruktur im Büro achte.
Stundensatz
240 € / Stunde (zzgl. USt.; keine Tätigkeit für Verbraucher!)
Ich bin im IT-Recht zum Stundensatz für Unternehmen tätig, dabei werden im Einzelfall pauschale Kostenpakete ermöglicht.
- Erstberatung: Bis zu 3 Stunden Tätigkeit kosten pauschal 400 Euro zzgl. USt.
- Bis zu 50 % günstigerer Stundensatz über unser IT-Compliance-Paket bei reiner Beratung möglich
- 5-Stunden-Paket: 1.000 Euro zzgl. USt.
- Keine überraschenden Kosten: Sie können Kostendeckel oder Zeitbudgets vereinbaren
- Bei längeren Projekten gibt es eine Aufgabenübersicht mit Zeitaufwand und Fortschritt über unsere eigene Plattform
- Zuschlag auf Stundensatz bei fremdsprachigen Projekten, im Waffen- und Weltraumrecht sowie in besonders haftungsträchtigen Sachverhalten