In seinem Beschluss vom 10. Dezember 2024 (Az.: 17 A 4454/23) hat das Verwaltungsgericht Hannover eine zentrale Frage des Personalvertretungsrechts entschieden: Wer ist bei der Einführung einer neuen Software mitbestimmungsberechtigt? Konkret ging es um die Software „FOLIO/ERM“, die in wissenschaftlichen Bibliotheken des Landes Niedersachsen eingeführt werden sollte. Der Hauptpersonalrat des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) beanspruchte ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Ausgestaltung der Software.
Das Gericht wies diesen Anspruch zurück und stellte fest, dass nicht die übergeordnete Stufenvertretung, sondern die örtlichen Personalräte der betroffenen Bibliotheken zuständig sind. Damit wurde eine bedeutsame Weichenstellung zur Kompetenzverteilung im Personalvertretungsrecht getroffen, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob eine zentrale Softwareeinführung durch ein Ministerium automatisch die Zuständigkeit des Hauptpersonalrats begründet.
Beteiligungszuständigkeit von Stufenvertretung bei Software-Einführung? weiterlesen