Da kauft man sich eine gebrauchte Software im Internet bei einem Händler – und bekommt plötzlich Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft. So kann es leider geschehen, denn es gibt durchaus Fälle, in denen arglose Käufer mit strafrechtlichen Ermittlungsverfahren konfrontiert sind. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass hier eher schnell als langsam eine Einstellung mangels Tatverdacht zu erreichen ist, wobei je nach Staatsanwaltschaft aber diverse befremdliche Diskussionen geführt werden müssen – etwa wenn ein Staatsanwalt meint, der isolierte Erwerb eines Productkeys sei per se verdächtig. Weiterhin überfordern die zugehörigen Marken- und urheberrechtlichen Fragen mitunter die Ermittlungsbehörden, was allerdings als Risiko einer Fehlerquelle zu sehen ist und nicht als Potential dass sich zu Gunsten des Beschuldigten auswirkt!
Betroffene sollten ruhig bleiben, Panik ist fehl am Platz, jedenfalls in den typischen Sachverhalten besteht zudem erhebliches Verteidigungspotential. Es kommt aber wie immer stark auf den jeweiligen Einzelfall an, durch einen erfahrenen Strafverteidiger sollte die Ermittlungsakte angefordert werden um sodann die Sach- und Rechtslage zu bewerten.
Im Übrigen werden zum Thema diverse Informationen auf unserer Webseite angeboten:
- Verkauf gebrauchter Software – Rechtsprechung des BGH
- Abmahnung von Microsoft wegen Verkaufs von Productkeys
- Verkauf von Productkeys zulässig?
- Sichere Softwareentwicklung: Ein Leitfaden zur Risikovermeidung und Qualitätssteigerung - November 10, 2024
- Open Source AI Definition 1.0 - Oktober 31, 2024
- Überblick über das Softwarerecht in Deutschland: Wichtige rechtliche Probleme bei der Softwareentwicklung und -vermarktung - September 21, 2024