Erläuterndes OECD-Papier zur aktualisierten OECD-Definition eines KI-Systems

Mit der rasanten Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) und ihrer wachsenden Bedeutung in verschiedenen Bereichen hat die OECD ihre Definition eines KI-Systems aktualisiert.

Das Papier „Explanatory Memorandum on the Updated OECD Definition of an AI System“, veröffentlicht im März 2024, erläutert die Änderungen und bietet eine detaillierte technische Hintergrundinformation zur neuen Definition. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Punkte der Denkschrift zusammen und beleuchtet die Bedeutung der neuen Definition für die Praxis.

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Unterstützung von Menschen mit Behinderung im Arbeitsmarkt durch KI

Die Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt bleibt eine große Herausforderung. Laut einem aktuellen OECD-Bericht ist die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderung in den OECD-Ländern 2,3 Mal höher als die von Menschen ohne Behinderung. Zudem liegt die Beschäftigungsquote um 27 Prozentpunkte niedriger.

In diesem Beitrag wird das OECD-Papier „Using AI to Support People with Disability in the Labour Market“ vorgestellt, das die Chancen und Risiken der Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung untersucht.

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OECD-Papier zu den Kerntechnologien der Künstlichen Intelligenz

Die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) verändert Wirtschaft und Gesellschaft grundlegend. Das OECD-Papier „What Technologies are at the Core of AI?“ bietet eine detaillierte Analyse der Technologien, die den Kern der jüngsten Fortschritte im Bereich der KI bilden. Diese Analyse basiert auf Patentdaten und untersucht, welche Technologien und Anwendungen für die aktuellen Fortschritte in der KI maßgeblich sind.

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OECD-Papier über gemeinsame Leitlinien zur Förderung der Interoperabilität im KI-Risikomanagement

Die rasante Entwicklung und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bringen immense Vorteile, aber auch erhebliche Risiken mit sich. Um diese Risiken zu managen und vertrauenswürdige KI-Systeme zu entwickeln, ist ein kohärentes Risikomanagement unerlässlich.

Das OECD-Papier „Common Guideposts to Promote Interoperability in AI Risk Management“, veröffentlicht im November 2023, bietet eine umfassende Analyse der Gemeinsamkeiten und Unterschiede führender Risikomanagement-Rahmenwerke für KI. Ziel ist es, eine gemeinsame Grundlage zu schaffen, um die Interoperabilität dieser Rahmenwerke zu fördern und die Effizienz zu steigern.

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EU-Mustervertragsklauseln für KI als Pilotprojekt für die Beschaffung von KI

In einem Projekt wurden Mustervertragsklauseln vorgestellt: Diese EU-Mustervertragsklauseln für KI wurden entworfen und von Experten begutachtet. Sie richten sich an öffentliche Einrichtungen, die ein KI-System von einem externen Anbieter erwerben möchten. Es gibt eine Version für risikoreiche KI-Systeme, die den in Artikel 6 des vorgeschlagenen KI-Gesetzes definierten „risikoreichen“ Systemen entspricht, und eine Version für nicht risikoreiche KI-Systeme.

Die Klauseln sind spezifisch für KI-Systeme und decken Aspekte des vorgeschlagenen KI-Gesetzes ab, ohne andere relevante Gesetze wie die Datenschutz-Grundverordnung einzubeziehen. Sie sind nicht als vollständige vertragliche Vereinbarung gedacht, sondern müssen an den jeweiligen Kontext angepasst werden. Die Klauseln sind in alle EU-Sprachen übersetzt und werden durch einen erläuternden Vermerk ergänzt.

KI-Verordnung: EU reguliert Einsatz künstlicher Intelligenz

KI-Verordnung (KI-VO, auch AI-Act): Die EU möchte Entwicklung und Einsatz künstlicher Intelligenz regulieren. Hierzu liegt inzwischen ein Vorschlag für eine Verordnung über ein europäisches Konzept für Künstliche Intelligenz vor, wobei aus meiner Sicht zuvorderst besonders spannend die Frage sein dürfte, was man überhaupt unter künstlicher Intelligenz verstehen möchte.

Im Übrigen ist es noch recht früh für eine umfassende Übersicht der KI-Verordnung. Wichtig ist: Es soll einen Katalog absolut verbotener Einsatz-Szenarien von KI geben, es soll eine „High-Risk“-KI geben, für die besondere Vorgaben gelten; darüber hinaus gibt es Transparenzpflichten bei eingesetzter KI.

Update zum Stand der KI-Verordnung: Am 19.10.2022 hat die (tschechische) EU-Ratspräsidentschaft einen neuen Kompromiss vorgeschlagen, Ziel ist gegen Ende des Jahres 2022 eine Einigung für ein „KI-Gesetz“ zu finden. In dem 8. Vorschlag werden wesentliche Streitpunkte aufgegriffen. Am 11.5. wurde dann ein Kompromissvorschlag gefunden und beschlossen (der aber noch durch die weitere Gesetzgebung muss). Mehr dazu unten im Abschnitt „laufende Updates“.

Hinweis: Hier geht es um den Entwurf einer Verordnung zur Regulierung von KI („KI-Verordnung“, auch „AI Act“). Dies ist nicht zu verwechseln mit dem zugleich laufenden Versuch der EU, zivilrechtliche Haftungsregelung für künstliche Intelligenz aufzustellen, dazu siehe beispielsweise den zwischenzeitlich beschlossenen Text hier.

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EU-Digitalstrategie

Die EU-Digitalstrategie ist eine Idee der EU-Kommission, mit dem Ziel, „das kommende Jahrzehnt zur digitalen Dekade Europas zu machen“. Ziel sind der Ausbau der digitalen Souveränität Europas sowie Aufbau eigener Standards. Der Schwerpunkt liegt in den groben Themenbereichen Daten, Technologie und Infrastruktur.

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