Das Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg (5 W 31/13) hat sich mit der Frage beschäftigt, ob man zur Anzeige seiner eigenen App in einem App-Store eine fremde Marke (für die Suche) angeben darf. Dabei geht es darum, dass man als Keyword diese Marke verwendet, ansonsten die Marke aber nirgendwo nutzt, so dass die eigene App dann eben bei der Suche erscheint. Nachdem die Rechtsprechung die Zulässigkeit dieses Vorgehens bei Adwords-Werbeanzeigen erkannt hat, schliesst sich das OLG auch hinsichtlich APPs an:
Zwar werden die Suchergebnisse im iPhone App Store – anders als etwa bei einer Google-Suche – nicht getrennt nach natürlichen Suchergebnissen einerseits und bezahlten Suchanzeigen über AdWords andererseits angezeigt. Vielmehr erfolgt die Anzeige im Rahmen einer einheitlichen Ergebniszusammenstellung, in der die Apps nacheinander angezeigt werden und bei der durch Wischbewegungen von einer App zur anderen geblättert werden kann.
Dessen ungeachtet tritt der Senat der Beurteilung (…) bei, dass die Grundsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung (…) jedenfalls dann auf eine derartige Situation entsprechend anwendbar sind, wenn die als rechtsverletzend beanstandete App den markenrechtlich geschützten Suchbegriff nicht enthält, auch ansonsten keinerlei Hinweise auf eine wirtschaftliche bzw. organisatorische Verbindung zu dem Markeninhaber bietet und erst nachrangig nach der App des Markeninhabers, dessen Marke als Schlüsselwort verwendet wird, erscheint. Jedenfalls in einem derartigen Fall gibt es für den Durchschnittsinternetbenutzer überwiegend wahrscheinlich keinen hinreichenden Anlass, die beanstandete App dem Markeninhaber zuzuordnen. Wegen der nachrangigen Einblendung ist auch die Werbefunktion der Marke nicht in relevanter Weise beeinträchtigt.
Das bedeutet, man darf mit dem OLG Hamburg durchaus fremde Marken als Suchwörter verwenden, um die eigene APP anzeigen zu lassen. Die Ausführungen des OLG sind insoweit nachvollziehbar und verdienen Zustimmung. Gleichwohl: Ein Freibrief ist das nicht!
Markenrecht und App-Stores: Fremde Marke darf zur Bewerbung der eigenen App genutzt werden weiterlesen