Rechtsanwalt für Softwarerecht
Rechtsanwalt für Softwarerecht: Ich bin Fachanwalt für IT-Recht & Strafrecht mit besonderer Affinität zum Softwarerecht. Als früherer Softwareentwickler und IT-Fachbuchautor widme ich mich mit Begeisterung rechtlichen Fragen rund um Software und bin als Rechtsanwalt für Softwarerecht tätig. Dabei biete ich persönliches Arbeiten in einem bewusst klein gehaltenen Umfeld, konzentriert auf Unternehmen – bei transparenten Kosten, die man nicht erst erfragen muss, wobei ich im IT-Recht für Verbraucher/Privatpersonen gar nicht tätig bin.
- Softwarerecht inkl. künstliche Intelligenz und Quantum-Computing
- Batterierecht
- Kreatives Recht
- Weltraumrecht & Greentech
- IT-Prozessführung & digitale Beweismittel
- IT-Compliance & IT-Sanktionsrecht
Meine Erfahrung im Softwarerecht: In meiner Zeit bevor ich Anwalt wurde, war ich kommerzieller Softwareentwickler und bin heute Fachanwalt für Informationstechnologierecht sowie Fachanwalt für Strafrecht. Ich habe umfangreich zivilprozessuale und strafprozessuale Verfahren zu den verschiedensten Fällen im Softwarerecht & Lizenzstrafrecht geführt, über Kooperationsvereinbarungen, Verschwiegenheitserklärungen, Lizenz- und Markenrechtsfragen, Gewährleistungsprozesse und Honorarprozesse.

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Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner
Carl-Zeiss-Straße 5 in 52477 Alsdorf
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Softwarerecht
Dem Softwarerecht kommt eine besondere juristische Bedeutung zu: Software wird Alltags-durchdringend genutzt und dabei immer autonomer. Neben den klassischen Fragen des Schutzes von Software und Gewährleistung wird die Frage der Haftung, datenschutzrechtlicher und sicherheitsrechtlicher Vorgaben immer relevanter. Daneben stellen sich erhebliche strafrechtliche Fragen, etwa wegen (gewerbsmäßiger) Urheberrechtsverletzung beim Lizenzvertrieb.

Zum Jahreswechsel 2022 trat ein neues, auf Digitalisierung ausgerichtetes Kaufrecht in Kraft, das erhebliche Neuerungen mit sich bringt. Zu diesem neuen Kaufrecht 2022 bieten wir eine Beitrags-Serie in unserem Blog, die zum Jahresende 2021 von Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner verfasst wurde:
Teil 1: Überblick und neues Kaufrecht
Teil 2: Sicherheit
Teil 3: Digitale Produkte + Waren mit digitalen Elementen
Teil 4: die Aktualisierungspflicht
Rechtsanwalt Jens Ferner
Jahrzehntelange Erfahrung in der Softwareentwicklung und im Softwarerecht.
Ich habe Unternehmen, die Software einkaufen bzw. nutzen möchten, Softwareentwickler, Systemhäuser und Rechenzentren vertreten – so habe ich diverse IT-Projekte und Softwarehäuser begleitet und speziell Prozesse zu Nutzungsrechten und IT-Vertragsfragen geführt. Ein Kernelement meiner Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung im Bereich des Lizenzrechts und Vertragsrechts rund um Software, sowohl präventiv bei der Gestaltung der Verträge als auch im Streitfall, wenn darum gestritten wird, ob eine Software mangelhaft ist und welche Rechte bestehen.
Ich bin nicht nur Fachanwalt für IT-Recht sondern zugleich Fachanwalt für Strafrecht – damit biete ich strafrechtliche Erfahrung im Umgang mit klassischem Cybercrime wie Hacking und war sowohl in kapitalstrafrechtlichen oder urheberstrafrechtlichen Verfahren tätig – als auch in wirtschaftsstrafrechtlichen Großverfahren.

Vorträge im Softwarerecht: speziell zu Cybercrime, IT-Sicherheit und (Vorstands-)Haftung können Sie Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner für Vorträge buchen. Informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten.
Fachanwalt für IT-Recht – ihr Rechtsanwalt für Softwarerecht
Fachanwalt für IT-Recht in Aachen und Alsdorf: Ich bin Fachanwalt für IT-Recht; diese Bezeichnung bekommt man als Rechtsanwalt von der Rechtsanwaltskammer nur verliehen, wenn man seine praktische Erfahrung durch eine festgelegte Zahl von Fällen nachgewiesen hat, die man bearbeitet und auch in Teilen auch streitig verhandelt hat – sowie (nochmals) theoretisch vorhandene Kenntnisse in einem Fachanwaltskurs mit Abschlussklausuren vertieft hat. Als Fachanwalt für Informationstechnologierecht und somit Rechtsanwalt für IT-Recht bin ich Ihr Profi für Unternehmen und schwerpunktmäßig als Anwalt für Fragen im Softwarerecht tätig.
Meine strafverteidigende Tätigkeit unterstützte meine Beratung im IT-Recht schon immer bei sensiblen Bereichen wie im Haftungsrecht und natürlich im Arbeitsrecht, speziell bei der Scheinselbstständigkeit freier Mitarbeiter.
Wann ist man “Fachanwalt für IT-Recht”
Die Bundesrechtsanwaltskammer beschreibt die Qualifikation eines Fachanwalts wie Folgt: Fachanwälte sind Rechtsanwälte, die auf einem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen können. Der Titel „Fachanwalt“ wird von den regionalen Rechtsanwaltskammern verliehen. Zuvor wird intensiv nach einem in der Fachanwaltsordnung festgelegten Katalog geprüft, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein Fachanwalt für IT-Recht bietet mit der Fachanwaltsordnung nachgewiesene besondere Kenntnisse im Bereich des Informationstechnologierechts in den Bereichen:
- Recht der IT-Verträge, also z.B. Webdesign-Verträge, Internet-System-Verträge, Verträge zur Suchmaschinen-Optimierung etc.
- Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, speziell Verbraucherrecht und Wettbewerbsrecht, also rund um Online-Shops
- Immaterialgüterrecht, speziell Urheberrecht und allgemeines Persönlichkeitsrecht
- Kennzeichenrecht, insbesondere der Namens- und Markenschutz
- Recht des Datenschutzes
- Domainrecht
- Internationale Bezüge, speziell internationales Privatrecht
- Telekommunikationsrecht & Telemedienrecht
- Strafrecht mit IT-Bezug, speziell Medienstrafrecht (Internetstrafrecht)
Fairness | Achtsamkeit | Nachhaltigkeit | Humor | Kommunikation
Ich habe feste Werte, nach denen ich arbeite und an denen ich meine Tätigkeit ausrichte, hierzu gehört insbesondere ein nachhaltiges und achtsames Arbeiten – Keine Masse an Mandaten, keine gesichtslosen Sachbearbeiter am Telefon und vor allem kein „Stundenschinden“
(Mehr zu den Werten meiner Kanzlei)